
Eilmeldung – 10.01.2023
Liebe Patienten:innen,
leider ist es zum 01.01.2023 gekommen wie es abzusehen war – die Neupatientenregelung wurde von der Bundesregierung abgeschafft. Das hat gravierende Folgen – für uns Ärzte und auch für Sie als gesetzlich-versicherte Patienten.
Leider ist unser Abrechnungssystem sehr komplex und viele Patienten können von außen gar nicht mehr verstehen wie die ärztliche Abrechnung und Vergütung überhaupt funktioniert. Daher möchte ich Ihnen, so einfach wie möglich und zugleich so kurz wie möglich, einen sachlichen Einblick in die aktuelle Situation geben. So können Sie, wenn Sie wirklich Interesse haben die Dinge verstehen zu wollen, sich eine eigene Meinung zu den politisch umgesetzten Rahmenbedingungen bilden.
Ärztliche Abrechnung in Hessen
Zunächst sei erwähnt, dass jedes Bundesland in seiner Art der ärztlichen Abrechnung anders ist. In Hessen gibt es – vereinfacht gesagt – einen großen Topf, in dem eine definierte Menge Geld von den Krankenkassen drin ist. Dieser Topf muss für sogenannte Regelleistungen reichen. Wenn wir also mal vereinfacht sagen, dass in dem Topf 10 Euro drin sind und wir haben 10 Ärzte, die aus dem Topf bezahlt werden müssen, dann ist die Situation wie folgt: wenn jeder Arzt im Quartal 1 EUR abrechnet, dann bekommt auch jeder 1 EUR weil es genau aufgeht. Diese Situation haben wir leider in Hessen jedoch praktisch nie.
Wenn ein Arzt seine Leistungen über Abrechnungsziffern abrechnet, dann ist der Ziffer ein Wert zugeordnet (EBM). Wenn wir also wieder von den 10 Ärzten ausgehen und den 10 EUR, die im großen Tropf sind, jeder Arzt aber jetzt in der Summe Leistungen erbracht hat, die mehr als 1 EUR Wert wären (und wir davon ausgehen, dass alle Ärzte die gleichen Leistungen abgerechnet hätten), dann werden die Leistungen jedes einzelnen Arztes individuell so herab bewertet, bis man in der Summe doch jeder wieder nur den 1 EUR bekommt. Denn: in dem großen Topf sind ja nur 10 EUR für die 10 Ärzte drin – mehr gibts nicht! Wenn alle Ärzte zusammen in der Summe also mehr als 10 EUR abrechnen und somit auch an Leistungen am Patienten erbracht haben, bekommen Sie pro Patient (pro Leistung) einfach weniger, damit es unter dem Strich wieder aufgeht.
Was heißt das für Ärzte?
Das bedeutet, wenn man wenig Patienten behandelt und wenig Leistungen abrechnet ist die Chance größer, dass man voll entlohnt wird. Behandelt man mehr Patienten ohne das im großen Topf mehr drin ist, dann bekommt man eben weniger. Leider ist das auf alle Ärzte zu rechnen. Wenn ich als einzelner Arzt also wenig mache und mein Nachbar des gleichen Faches ganz viel macht, dann wird der Inhalt aus dem großen Topf im Verhältnis so aufgeteilt, wie jeder einzelne Arzt eben Leistungen abrechnet hat, aber trotzdem mit Wertminderung da ja der Inhalt des großen Topfes für alle reichen muss.
Sie merken jetzt, worauf es hinausläuft – als Arzt in Hessen kann man nie vorher wissen wieviel man wirklich für seine Arbeit bekommen wird, da ja erst nach der Abrechnung aller Ärzte das Geld aus dem Topf im Verhältnis aufgeteilt wird.
Das ist das Prinzip der Regelleistungen. Daneben gibt es noch sogenannte extrabudgetäre Leistungen. Diese stehen neben dem großen Topf zusätzlich zur Verfügung.
Was hatte sich 2019 geändert?
Jetzt war es 2019 so, dass man den Ärzten gesagt hat: los, arbeitet gefälligst 5 Stunden pro Woche mehr als früher, dafür bekommt ihr die Patienten aus der offenen Sprechstunde und die Neupatienten nicht mehr aus dem großen Topf bezahlt, sondern extrabudgetär – also tatsächlich so wie man es abrechnet. Die Menge der offenen Sprechstundenpatienten und der Neupatienten war zwar auch prozentual an die Gesamtzahl der Patienten pro Arzt limitiert – aber immerhin wurden diese dann voll vergütet.
Was hat es nun mit dem 1. Januar 2023 auf sich?
Seit 01.01.2023 ist es nun so, dass wir weiter gefälligst 5 Stunden mehr pro Woche arbeiten sollen, die Neupatienten trotz der Mehrarbeit aber wieder aus dem großen Tropf bezahlt werden sollen.
Ich vergleiche das mal so: Sie sollen 5 Stunden mehr arbeiten und bekommen 500 EUR mehr pro Monat: 250 EUR weil Sie ja auch tatsächlich mehr arbeiten und noch mal 250 EUR weil Sie durch Ihre Mehrarbeit ja auch eine große Motivation für Ihre Tätigkeit und Ihre Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck bringen. Für Sie bedeutet das: 5 Stunden mehr pro Woche und 500 EUR mehr pro Monat.
Jetzt kommt Ihr Arbeitgeber und sagt zum 01.01.2023 einfach: „Du, pass mal auf, das mit der Motivation und der Loyalität, das ist ja eher was Selbstverständliches. Das darf ich ja von jedem Mitarbeiter „sowieso voraussetzen“. Also streiche ich dir wieder 250 EUR aber die 5 Stunden mehr pro Woche arbeitest du gefälligst weiter, denn eigentlich hatten wir ja nur 250 EUR für deine Mehrarbeit vorgesehen“.
Genau so ist es mit der offenen Sprechstunde und den Neupatienten. Wir arbeiten weiter 5 Stunden mehr pro Woche aber die Neupatientenregelung nimmt man den Ärzten einfach wieder weg, denn dass man Neupatienten annimmt, kann man „ja sowieso voraussetzen“. Die werden dann einfach wieder aus dem großen Topf bezahlt und fertig. Und dagegen machen kann man als Arzt genau gar nichts! Das man als Arzt sowohl strukturell als auch personell für die 5 Stunden pro Woche Ressourcen aufgebaut hat und diese in Zeiten von Energiekosten, Inflation und gestiegenen Gehältern der Mitarbeiter zum 01.01.2023 einem immer größeren Kostendruck entgegen stehen muss man als Arzt einfach hinnehmen!
Das war jedoch noch nicht alles:
So – jetzt wird es aber leider an dieser Stelle NOCH bösartiger: Wir Ärzte dürfen nicht einfach eine Unmenge an Patienten behandeln. Es könnte ja jeder Arzt auf die Idee kommen und sagen: „Hey, ich bin single, hab keine Familie, keine Hobbys – ich behandele jetzt von 7 bis 21 Uhr an 6 Tagen in der Woche ohne Pause Patienten. Nicht nur weil ich damit „was verdienen“ kann, sondern weil ich so ein hilfsbereiter Arzt sein möchte.
Geht nicht! Es gibt so genannte Quartals-Fall-Zahlen. Diese werden einmal an der Fachgruppe verglichen (wieviel behandeln andere Ärzte aus dem gleich Fachgebiet) und wieviel hast du als Arzt denn im Jahr davor behandelt. Und man darf als Arzt nicht über einer gewissen Prozentzahl der Fachkollegen liegen und man darf nicht die Zahlen aus dem Vorjahr zu einem gewissen Grad überschreiten. Tut man es doch, wird einem erst mal generell Abrechnungsbetrug vorgeworfen und man bekommt die Leistungen zu noch weniger Prozent bezahlt als es aus dem verhältnismäßigen Anteil aus dem großen Topf der Fall gewesen wäre. Aus dem großen Topf wird also der Wert sowieso reduziert und wenn man über den Zahlengrenzen liegt, wird nochmal mehr abgewertet und sogar ab einer gewissen Grenze einfach gar nicht mehr bezahlt!
Das große Problem der Ärzte:
Und jetzt kommt das wirklich bösartige an der ganzen Sache: ab 01.01.2023 werden für die individuelle Zahlengrenze nicht die wirklichen Zahlen aus dem Vorjahr zugrunde gelegt, sondern die Neupatienten werden aus diesen Zahlengrundlagen wieder rausgerechnet. Beispiel: Ich habe 1800 Patienten im 1. Quartal 2022 behandelt. Wenn ich mich um 0 Prozent steigern würde, dann würde man annehmen, ich darf wieder 1800 Patienten im 1. Quartal 2023 behandeln. Leider falsch. Wenn man die Neupatienten nämlich raus rechnet, darf ich nur noch 1575 Patienten behandeln, wenn ich mich um 0 Prozent steigern würde. Würde ich also wieder 1800 Patienten behandeln, wäre das nach dieser „politischen Einsparungsberechnung“ eine Steigerung meiner Patientenzahlen um fast 15 Prozent. Das ist nicht zulässig und wird dementsprechend aus dem sowieso schon reduzierten Geldwert aus dem großen Topf noch mal gravierend reduziert. Außerdem fällt man „auffällig“ durchs Raster und die Kassenärztliche Vereinigung kann mich individuell Prüfen und sogar Geld zurück verlangen da ich ja im Sinne des Systems auffällig war.
Was muss also die praktische Konsequenz sein: ich MUSS weniger Patienten annehmen. Da ich den Bestandspatienten jedoch einer Behandlung im Bedarfsfall verpflichtet bin, muss ich das Fenster für Neupatienten schließen, weil ich sonst meine Fallzahlen überschreite. Anders geht es nicht.
Sind wir ehrlich: genau das will die Politik auch erreichen – nur hat keiner die Eier in der Hose das auch mal klar zu benennen. Die Pandemie hat zu viel gekostet und so hat man den Riegel vorgeschoben um am GKV-Patienten zu sparen.
Was darf der Patient jetzt noch erwarten?
Zum Glück muss man sagen, dass extrabudgetäre Leistungen davon noch nicht betroffen sind. Wenn Patienten einen Grauen Star haben oder andere gravierende Erkrankungen haben (wie eine Thrombose im Auge oder eine feuchte Makuladegenration, AMD) und in Ihrem Leben eingeschränkt sind, kann die operative Behandlung dieser Krankheitszustände weiterhin jenseits dieses perfiden Systems erfolgen. Daher können Patienten mit feuchter AMD oder Patienten mit Grauem Star auch weiter als Neupatient überall aufschlagen – aber der „normale Patient mit einer Bindehautentzündung“ wird es künftig SEHR schwer haben. Wie gesagt – politisch gewollt. Denn sind wir ehrlich, was wird die Konsequenz sein: Man nimmt sich einen Termin in der Privatsprechstunde und zahlt die kleine Konsultation eben selbst – damit ist Ihnen als Patienten schnell geholfen und das System hat die Kosten eingespart. Es bleibt an dieser Stelle mehrfach zu betonen: wir Ärzte haben uns diesen Mist mit Vergleichszahlen und Sollgrenzen nicht ausgedacht – das sind Vorgaben, an die wir uns zu halten haben. Daher auch der Begriff „Vertragsarzt“ – an die Bestandteile dieses „Vertrages“ sind wir gebunden. Aber eben nicht in der Privatsprechstunde.
Ich hoffe Sie versehen jetzt wieso wir Ihnen schnell einen Termin als Selbstzahler anbieten können, aber eben nicht (mehr) als gesetzlich-versicherter Patient.
Es bleibt zu erwähnen, dass Sie als Selbstzahler in der Praxis für die gesetzlich-versicherten Sprechstunde trotzdem weiter als Neupatient gelten und hier kein „Wechsel“ stattfinden kann.
Individuelle Beratung und kompetente Behandlung
Dr. med. Stephan Kehrein – Augenarzt Kriftel
Individuelle Beratung, viel Zeit und Einfühlungsvermögen sowie modernste Behandlungsmethoden – das bieten wir Ihnen bei Ihrem Augenarzt Kriftel. Damit Sie sich rundum gut aufgehoben fühlen!
Ihr Augenarzt Kriftel
Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucher,
eine individuelle, auf Sie zugeschnittene Behandlung hat bei uns oberste Priorität. Ob Sie unsere Praxis für Leistungen im Bereich der allgemeinen Augenheilkunde aufsuchen, für eine ambulante Operation oder eine Behandlung des Grauen Stars mittels FemnoCat®, unserer patentierten, zu 100% lasergestützten Methode – wir betreuen Sie immer persönlich und individuell. Denn Sie und Ihre Gesundheit stehen bei uns im Mittelpunkt und damit eine auf Sie zugeschnittene Behandlung!
Wir freuen uns, Sie in unserer Augenarztpraxis in Kriftel begrüßen zu dürfen.
Ihr Dr. Stephan Kehrein und Team
– Augenarzt Kriftel –
Unser Anspruch: nicht nur individuell & persönlich sondern jeden Tag beste Qualität bieten!
Unser Engagement für optimale Patientenversorgung ist seit Beginn unserer neuen Augenarztpraxis im Ärztehaus Am Freizeitpark in Kriftel sowohl bei unseren Patienten in der Sprechstunde, als auch bei unseren Patienten im ambulanten Operationsbereich gut angekommen. Dies belegen unsere kontinuierlichen Patientenbefragungen seit Juli 2018 mit konstant überragender Zufriedenheit.
Die Qualität unserer Prozesse ist uns von Anfang an wichtig gewesen und so haben wir uns durch den TÜV Süd zertifizieren lassen. Nun können wir auf ein etabliertes und wirkungsvolles Qualitäts-Management-System (QMS) zurückgreifen. Im Mai 2020 wurden wir erstmalig auditiert und erfüllen den aktuellen Stand der Norm ISO 9001:2015.
Zitat aus dem Auditbericht: „Qualitätsmanagement wird von allen Mitarbeitern auf einem hohen Niveau gelebt. Leitung und Mitarbeiter arbeiten mit großem Engagement an der Weiterentwicklung des Systems.“

Augenarzt Kriftel: Vorsorge, TCM, ambulante OPs gegen Grauer Star und 100% lasergestützte Augenbehandlungen
Patientenstimmen
Zitate von jameda
Super netter Arzt
Ein Arzt, zu dem man wirklich gerne geht. Er ist zuvorkommend, sehr sehr nett und kompetent. Solche Menschen wünscht man sich als Nachbarn und als Arzt sowieso!
Gerne wieder!
Zum Ersten aber sicher nicht zum letzten Mal dort gewesen. Die Praxis ist super modern und vor allem sehr schön aufgebaut. Das Praxisteam und auch Dr. Kehrein haben mich positiv beeindruckt. Der Praxis merkt man nicht an, dass diese erst vor kurzem eröffnet hat, da das Team super zusammenarbeitet. Ich wurde freundlich empfangen und kam auch rasch in die Voruntersuchungen. Der Arzt hat sich Zeit genommen und ist auf meine Fragen eingegangen. Für so eine tolle Behandlung nimmt man auch etwas Wartezeit in Kauf. (Bin im Übrigen auch gesetzlich versichert).
Kompetent und freundlich
Die gesamte Organisation der Praxis ist hervorragend. Kaum Wartezeit und der Arzt ist sehr freundlich. Man fühlt sich gut aufgehoben und beraten. Er nimmt sich wirklich Zeit und auf Fragen antwortet er geduldig.
Kompetenz gepaart mit Liebenswürdigkeit!
Liebenswürdigkeit ist gut.
Kompetenz ist unverzichtbar.
Beides zusammen ist selten. Aber wo es zutrifft, kann selbst ein Arztbesuch ein Grund zur Freude sein!
Praxis
